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Sonntag, 3. Oktober 2010

Remscheid: Wohnung als Drogenlager benutzt


Remscheid (RP) Vor dem Wuppertaler Landgericht muss sich jetzt ein 25-jähriger Remscheider wegen Beihilfe zur Einfuhr von Drogen sowie zum Drogenhandel verantworten. Laut Anklage soll er für einen Bekannten in seiner Wohnung in Bergisch Born Drogen aufbewahrt und an Kunden herausgegeben haben. Zum Prozessauftakt räumte der bereits vorbestrafte Mann die Vorwürfe ein. Er habe jedoch kaum gewusst, was da passiert, erklärte er dem Gericht in seiner Aussage.

Polizei findet Kiloweise Drogen

Bei einer Wohnungsdurchsuchung im April dieses Jahres fanden die Ermittler bei dem Lageristen knapp 1,4 Kilogramm Amphetamine, mehr als drei Kilogramm Marihuana und drei Kilogramm Haschisch. Aufgeflogen war er durch eine Telefonüberwachung in einem anderen Verfahren.

Warum er sich auf die Drogengeschäfte eingelassen hatte, konnte der 25-Jährige gestern nicht erklären, der zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung stand. "Ich weiß heute, dass es eine Dummheit war", sagte er. Er sei im Februar auf einer Party von einem Bekannten darauf angesprochen worden und habe diesem dann eine Art Abstellraum in seiner Wohnung zur Verfügung gestellt und dem Bekannten einen Schlüssel gegeben. Als Belohnung soll er dafür Marihuana und in unregelmäßigen Abständen auch Geld bekommen haben.

Marihuana nach der Arbeit

"Als Konsument war mir Marihuana sogar lieber", gestand er. Immer nach der Arbeit habe er zu Drogen gegriffen: meist Marihuana, Kokain und Ecstasy seien nicht sein Fall gewesen. Amphetamine habe er nur am Wochenende mal genommen, erklärte der Angeklagte dem Gericht. Warum, konnte er dem Richter nicht sagen. "Es hat Spaß gemacht, war beruhigend."

Gewusst habe er schon, dass er Drogen in seiner Wohnung lagert, sei gelegentlich auch dabei gewesen, wenn eine neue Lieferung ankam oder abgeholt wurde. Dennoch habe er zu den Hintergründen der Geschäfte nichts gewusst und sei nicht daran beteiligt gewesen, so der Angeklagte.

Der Prozess gegen den 25-Jährigen wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann kann es bereits ein Urteil geben.


Quelle: http://www.rp-online.de

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