Freitag, 23. Juli 2010, 15:48 Uhr
Tuttlingen (dpa/lsw) - Sechs Kilogramm Heroin hat die Polizei in Trossingen (Kreis Tuttlingen) sichergestellt. Es sei der landesweit größte Drogenfund in diesem Jahr, teilte die Polizei am Freitag in Tuttlingen mit. Beim illegalen Straßenverkauf hätte das Heroin je nach Streckung bis zu zwei Millionen Euro einbringen können. Ein 22- jähriger Tatverdächtiger sitzt in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung der Wohnung des jungen Mannes entdeckten die Beamten auch 400 Gramm Marihuana. Die Ermittler vermuteten, dass er mit fünf Männern zusammengearbeitet hat, die vom Landgericht Rottweil wegen Rauschgifthandels bereits zu Haftstrafen verurteilt worden sind.
Quelle: www.bild.de
Montag, 26. Juli 2010
Erfolg für Hanfbauer Bernard Rappaz
Bernard Rappaz
Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus Saxon im Kanton Wallis ist nicht nur ein Hanfpionier in der Schweiz, sondern auch ein Meister in der Fähigkeit, die helvetische Justiz und Strafvollzugsbehörden in Bedrängnis zu bringen. Verschärfung der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten rückgängig machen.
Autor: Hans Cousto
Mit seinem Hungerstreik hat er inzwischen sein Ziel erreicht, dass er seine Strafe vorläufig unter strengen Bedingungen an seinem Wohnsitz verbüßen darf. Nach diesem Zugeständnis der Behörden hat Rappaz seinen Hungerstreick abgebrochen.
Vorerst bleibt Rappaz im Berner Inselspital, bis die Ärzte entscheiden, dass er gesundheitlich in der Lage ist, seinen Hausarrest anzutreten. Dieser ist an Auflagen geknüpft:
Hausarrest von Rappaz unterliegt folgenden Bedingungen:
1. Ständige Überwachung rund um die Uhr.
2. Täglicher Spaziergang von höchstens einer Stunde in einem eingeschränkten Umkreis.
3. Wöchentlicher Besuch ausschließlich von seinen Angehörigen während maximal 90 Minuten.
4. Begleiteter Besuch zu seinem behandelnden Arzt.
Wie die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten (Vorsteherin des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration) gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte, hätte sie weder im Berner Inselspital noch sonst wo einen Arzt gefunden, der Rappaz zwangsernährt hätte. Sie hätte keine andere Wahl gehabt, sagt sie.
Das Bundesgericht in Lausanne hatte vergangene Woche die Walliser Behörden beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität des Hanfbauern mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen. Dazu wurden seitens des Sicherheitsdepartements des Kantons Wallis verschiedene Maßnahmen getroffen – darunter auch die Verlegung von Bernard Rappaz aus dem Klinikum der Universität Genf in das Berner Inselspital und die Anordnung einer Zwangsernährung vor dem Koma. Die Ärzte des Inselspitals widersetzten sich jedoch gegen diese Anordnung. Deshalb genügten diese Maßnahmen nicht, vermeldeten die Walliser Behörden am Mittwoch, 21. Juli 2010. Die Walliser Behörden erklärten: »Die Ärzte von Bern stehen nicht unter dem Befehl des Departements und verweigern prinzipiell eine zwangsweise Ernährung.« Rappaz hatte in einer Patientenverfügung bestimmt, dass er in keinem Fall eine Zwangsernährung akzeptiere. Ärzte müssen sich in einem solchen Fall an der Patientenverfügung orientieren. Im Weiteren habe die Phase vor dem Koma gewisse Risiken für die Gesundheit zur Folge, argumentieren die Behörden ihre plötzliche Kehrtwendung. Bei einer Zwangsernährung wird laut Antoine Roggo, Privatdozent und Leiter der Abteilung Medizinalrecht an der Universität Bern, der betroffenen Person die Nahrung in flüssiger Form über eine Magensonde verabreicht. Diese Sonde wird über die Nase und die Speiseröhre in den Magen geführt. Das Risiko bei einem solchen Eingriff ist gemäß Roggo eine Perforation der Speiseröhre. Ein solche Durchlöcherung könne zu einer Mediastinitis (Entzündung im Brustraum) und damit zum Tod führen.
Hintergrund für diesen Behördenentscheid ist eine beim Bundesgericht hängige Beschwerde von Rappaz. Die Richter in Lausanne müssen über einen vom Walliser Kantonsgericht abgelehnten Haftunterbruch entscheiden. Das Bundesgericht soll sein Urteil spätestens am 26. August 2010 fällen. Der Hausarrest gilt bis zu diesem Datum.
Respekt!
Die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hat in einer schwierigen Situation der Menschlichkeit den Vorrang gegeben, sie hat die Unversehrtheit von Leib und Leben und die Würde des Menschen höher bewertet als alle ordnungspolitischen Maßnahmen. Dafür verdient sie den Respekt der Bevölkerung. Auch den Ärzten der Kliniken in Genf und Bern gebührt Respekt. Sie haben sich strikt an die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften gehalten und haben sich nicht von der Justiz oder den Vollzugsbehörden instrumentalisieren lassen. Sie haben damit das Vertrauen von Patienten in die Ärzteschaft gestärkt.
Kein Respekt …
Kein Respekt verdient der Walliser Nationalrat Oskar Freysinger von der Schweizer Volkspartei (SVP). In einem Interview mit Vincenzo Capodici, dass der Tagesanzeiger am 21. Juli 2010 unter dem Titel »Ein absoluter Skandal« abdruckte, rief er offen dazu auf, die ethischen Grundsätze der Ärzteswchaft über Bord zu werfen. Wörtlich sagte er: »Ich hätte Rappaz zwangsernähren lassen, sobald er in Ohnmacht gefallen wäre. Die Zwangsernährung hätte man wiederholt vornehmen müssen, wenn er bei wiedererlangtem Bewusstsein erneut in den Hungerstreik getreten wäre.« Offenbar scheinen für den SVP-Nationalrat die Richtlinien der Ärzteschaft bedeutungslos zu sein. Man kann nur froh sein, dass im Wallis derzeit kein SVP-Mann das Sagen im Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration hat.
Quelle: www.hanfjournal.de
Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus Saxon im Kanton Wallis ist nicht nur ein Hanfpionier in der Schweiz, sondern auch ein Meister in der Fähigkeit, die helvetische Justiz und Strafvollzugsbehörden in Bedrängnis zu bringen. Verschärfung der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten rückgängig machen.
Autor: Hans Cousto
Mit seinem Hungerstreik hat er inzwischen sein Ziel erreicht, dass er seine Strafe vorläufig unter strengen Bedingungen an seinem Wohnsitz verbüßen darf. Nach diesem Zugeständnis der Behörden hat Rappaz seinen Hungerstreick abgebrochen.
Vorerst bleibt Rappaz im Berner Inselspital, bis die Ärzte entscheiden, dass er gesundheitlich in der Lage ist, seinen Hausarrest anzutreten. Dieser ist an Auflagen geknüpft:
Hausarrest von Rappaz unterliegt folgenden Bedingungen:
1. Ständige Überwachung rund um die Uhr.
2. Täglicher Spaziergang von höchstens einer Stunde in einem eingeschränkten Umkreis.
3. Wöchentlicher Besuch ausschließlich von seinen Angehörigen während maximal 90 Minuten.
4. Begleiteter Besuch zu seinem behandelnden Arzt.
Wie die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten (Vorsteherin des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration) gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte, hätte sie weder im Berner Inselspital noch sonst wo einen Arzt gefunden, der Rappaz zwangsernährt hätte. Sie hätte keine andere Wahl gehabt, sagt sie.
Das Bundesgericht in Lausanne hatte vergangene Woche die Walliser Behörden beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität des Hanfbauern mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen. Dazu wurden seitens des Sicherheitsdepartements des Kantons Wallis verschiedene Maßnahmen getroffen – darunter auch die Verlegung von Bernard Rappaz aus dem Klinikum der Universität Genf in das Berner Inselspital und die Anordnung einer Zwangsernährung vor dem Koma. Die Ärzte des Inselspitals widersetzten sich jedoch gegen diese Anordnung. Deshalb genügten diese Maßnahmen nicht, vermeldeten die Walliser Behörden am Mittwoch, 21. Juli 2010. Die Walliser Behörden erklärten: »Die Ärzte von Bern stehen nicht unter dem Befehl des Departements und verweigern prinzipiell eine zwangsweise Ernährung.« Rappaz hatte in einer Patientenverfügung bestimmt, dass er in keinem Fall eine Zwangsernährung akzeptiere. Ärzte müssen sich in einem solchen Fall an der Patientenverfügung orientieren. Im Weiteren habe die Phase vor dem Koma gewisse Risiken für die Gesundheit zur Folge, argumentieren die Behörden ihre plötzliche Kehrtwendung. Bei einer Zwangsernährung wird laut Antoine Roggo, Privatdozent und Leiter der Abteilung Medizinalrecht an der Universität Bern, der betroffenen Person die Nahrung in flüssiger Form über eine Magensonde verabreicht. Diese Sonde wird über die Nase und die Speiseröhre in den Magen geführt. Das Risiko bei einem solchen Eingriff ist gemäß Roggo eine Perforation der Speiseröhre. Ein solche Durchlöcherung könne zu einer Mediastinitis (Entzündung im Brustraum) und damit zum Tod führen.
Hintergrund für diesen Behördenentscheid ist eine beim Bundesgericht hängige Beschwerde von Rappaz. Die Richter in Lausanne müssen über einen vom Walliser Kantonsgericht abgelehnten Haftunterbruch entscheiden. Das Bundesgericht soll sein Urteil spätestens am 26. August 2010 fällen. Der Hausarrest gilt bis zu diesem Datum.
Respekt!
Die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hat in einer schwierigen Situation der Menschlichkeit den Vorrang gegeben, sie hat die Unversehrtheit von Leib und Leben und die Würde des Menschen höher bewertet als alle ordnungspolitischen Maßnahmen. Dafür verdient sie den Respekt der Bevölkerung. Auch den Ärzten der Kliniken in Genf und Bern gebührt Respekt. Sie haben sich strikt an die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften gehalten und haben sich nicht von der Justiz oder den Vollzugsbehörden instrumentalisieren lassen. Sie haben damit das Vertrauen von Patienten in die Ärzteschaft gestärkt.
Kein Respekt …
Kein Respekt verdient der Walliser Nationalrat Oskar Freysinger von der Schweizer Volkspartei (SVP). In einem Interview mit Vincenzo Capodici, dass der Tagesanzeiger am 21. Juli 2010 unter dem Titel »Ein absoluter Skandal« abdruckte, rief er offen dazu auf, die ethischen Grundsätze der Ärzteswchaft über Bord zu werfen. Wörtlich sagte er: »Ich hätte Rappaz zwangsernähren lassen, sobald er in Ohnmacht gefallen wäre. Die Zwangsernährung hätte man wiederholt vornehmen müssen, wenn er bei wiedererlangtem Bewusstsein erneut in den Hungerstreik getreten wäre.« Offenbar scheinen für den SVP-Nationalrat die Richtlinien der Ärzteschaft bedeutungslos zu sein. Man kann nur froh sein, dass im Wallis derzeit kein SVP-Mann das Sagen im Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration hat.
Quelle: www.hanfjournal.de
So läuft der Drogenhandel in Berlin
Die festgestellte Menge an Kokain in der Stadt ist drastisch gestiegen. Das weiße Pulver macht die organisierte Kriminalität reich - nicht jedoch die Bauern in Mittelamerika.
Marihuana und Heroin sind in Berlin am häufigsten, Kokain und Ecstasy seltener
Der Boss trug den Decknamen „Panzer“, sein Stellvertreter war in der Szene als „Kanone“ bekannt. Gemeinsam mit einem halben Dutzend Komplizen sollen der 58-jährige Berliner und der 44-jährige Brandenburger etwa eineinhalb Jahre lang einen schwunghaften Handel mit Kokain aus Südamerika betrieben haben. Nach den in monatelangen Ermittlungen zusammengetragenen Erkenntnissen von Zoll und Polizei hat die Bande durch eigens angeworbene Kuriere in präparierten Rollkoffern insgesamt 34 Kilogramm Kokain mit einem Handelswert von vier Millionen Euro nach Deutschland gebracht, bevor die Behörden Anfang dieses Jahres zuschlugen.
In Berlin soll die Ware dann mit Mehl oder Puderzucker gestreckt worden sein, bevor sie schließlich zu Endabnehmern in Großbritannien weitertransportiert wurde. Ein Mitglied der Bande wurde inzwischen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, zwei weitere mutmaßliche Drogenschmuggler warten derzeit noch auf ihren Prozess.
Die deutsche Hauptstadt als Zwischenstation im weltweiten Drogenhandel – das ist eher eine Ausnahme. „Üblicherweise wird das, was an Drogen nach Berlin gebracht wird, auch hier an die Abhängigen verkauft“, sagt ein Fahnder des Landeskriminalamtes (LKA).
2352 Verfahren wegen Drogenhandels hat die Behörde im vergangenen Jahr eingeleitet. Die dabei sichergestellten Mengen machen deutlich, dass Heroin oder Marihuana eine gewichtige Rolle spielen, Kokainfunde hingegen eher selten sind. Die Beamten beschlagnahmten im vergangenen Jahr 140 Kilogramm Heroin und sogar 220 Kilogramm Marihuana. Die 10,4 Kilogramm sichergestelltes Kokain erscheinen dabei fast unbedeutend, auch wenn die aufgefundene Menge um 44 Prozent höher als im Jahr zuvor lag.
Die vergleichsweise geringe Menge sagt jedoch wenig über den tatsächlichen Umfang des Kokainhandels in Berlin aus. LKA-Ermittler und Zollfahnder gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Denn der Handel mit dem weißen Pulver blüht weitgehend im Verborgenen. Kokain gilt nach wie vor als Partydroge der Reichen. „Und die treiben sich nicht an U-Bahnhöfen oder in Parks herum“, sagt ein Zollfahnder. Die Dealerbanden tragen den Wünschen ihrer gehobenen Kundschaft in jeder Hinsicht Rechnung. So flog Ende 2009 in Charlottenburg eine Bande von libanesischen Kokainhändlern auf, die für ihre zahlungskräftige Kundschaft einen bequemen Bestell- und Lieferservice organisiert hatte.
„Die Lieferung erfolgt in der Regel frei Haus, konsumiert wird ebenfalls im privaten Umfeld, häufig auf Partys, in diese abgeschottete Szene einzudringen ist ausgesprochen schwer“, beschreibt ein Ermittler die Probleme bei der Bekämpfung gerade des Kokainhandels. Weitere Umschlagplätze sind diverse Bars und Restaurants in der Stadt, allesamt Lokale der gehobenen Kategorie.
Den Kokainhandel in Berlin beherrschen wie auch die anderen lukrativen Bereiche der organisierten Kriminalität etliche nahöstliche Großfamilien sowie Mafiagruppen aus Ost- und Süduropa. Auch Rockerbanden wie Hells Angels und Bandidos sollen nach Erkenntnissen der Behörden mitmischen. Die zumeist aus Süd- und Mittelamerika stammende Ware kommt auf dem See- oder Luftweg ins Land. Für den Transport auf dem Luftweg heuern die Dealer Kuriere an, die das Rauschgift gegen Honorar von einigen Tausend Euro schmuggeln.
Der Transport auf dem Seeweg erfolgt zumeist in Containern, deren Zielorte Überseehäfen wie Hamburg, Bremen oder Antwerpen sind. Von dort geht es dann auf dem Landweg weiter. Beliebt ist allerdings auch der Transport mittels gecharterter Hochseeyachten.
Erst vor zwei Wochen flog eine sechsköpfige Bande – allesamt Brandenburger – auf, die das Kokain mit einer Segelyacht nach Deutschland brachten. Bei der Durchsuchung des Schiffes im niedersächsischen Cuxhaven wurden 17 Kilogramm Kokain sichergestellt, bestimmt für die Schickeria-Szene in der Hauptstadt.
Quelle: www.morgenpost.de
Paris Hilton auf Korsika mit Cannabis erwischt
(AFP) – 17.07.2010
Ajaccio — US-Partygirl Paris Hilton ist nun auch in Frankreich durch Cannabis-Besitz aufgefallen: Die 29-jährige Hotelerbin wurde nach Polizeiangaben auf einem Flughafen der Insel Korsika mit weniger als einem Gramm Cannabis erwischt. Hilton sei im Privatjet aus Paris gekommen und hätte bei der Einreise am südkorsischen Flughafen Figari ihre Handtasche vorzeigen müssen. Darin seien die Drogen gefunden worden.
Das Starlet sei kurz von der Polizei verhört und dann entlassen worden, teilte die Polizei mit. Wegen der geringen Menge Cannabis sei kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden. Nach Informationen der Zeitung "Corse Matin" reiste Hilton weiter in die korsische Küstenstadt Bonifacio, um von dort zu einem Jacht-Urlaub in Richtung Sardinien aufzubrechen.
Das Partygirl war erst kürzlich während der Fußballweltmeisterschaft in Südafrika mit einer Haschisch-Zigarette vor einem Fußballstadion erwischt worden. Gemeinsam mit einer Freundin war sie festgenommen und angeklagt worden. Vor Gericht hatte aber die Freundin die Verantwortung für den Drogenbesitz übernommen und eine Geldstrafe von rund 100 Euro bezahlt.
Quelle: hier
Ajaccio — US-Partygirl Paris Hilton ist nun auch in Frankreich durch Cannabis-Besitz aufgefallen: Die 29-jährige Hotelerbin wurde nach Polizeiangaben auf einem Flughafen der Insel Korsika mit weniger als einem Gramm Cannabis erwischt. Hilton sei im Privatjet aus Paris gekommen und hätte bei der Einreise am südkorsischen Flughafen Figari ihre Handtasche vorzeigen müssen. Darin seien die Drogen gefunden worden.
Das Starlet sei kurz von der Polizei verhört und dann entlassen worden, teilte die Polizei mit. Wegen der geringen Menge Cannabis sei kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden. Nach Informationen der Zeitung "Corse Matin" reiste Hilton weiter in die korsische Küstenstadt Bonifacio, um von dort zu einem Jacht-Urlaub in Richtung Sardinien aufzubrechen.
Das Partygirl war erst kürzlich während der Fußballweltmeisterschaft in Südafrika mit einer Haschisch-Zigarette vor einem Fußballstadion erwischt worden. Gemeinsam mit einer Freundin war sie festgenommen und angeklagt worden. Vor Gericht hatte aber die Freundin die Verantwortung für den Drogenbesitz übernommen und eine Geldstrafe von rund 100 Euro bezahlt.
Quelle: hier
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