Die deutsche Hauptstadt ist für Konsumenten von Cannabis ein sicheres
Pflaster. In einer Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins DER SPIEGELmeldet das Blatt, dass Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher in Kürze
eine Verwaltungsvorschrift unterzeichnen werde, wonach in der Hauptstadt
das Mitführen von bis zu 15 Gramm Haschisch oder Marihuana in der Regel
straffrei bleiben könne.
Damit geht Berlin - so der SPIEGEL -
einen Sonderweg. In den meisten Bundesländern werden bis zu 6 Gramm als
"geringe Menge" für den Eigenkonsum eingestuft. Das
Betäubungsmittelgesetz ist zwar Bundesrecht, den Ländern ist es jedoch
überlassen, per Verwaltungsvorschrift die "geringe Menge" zu definieren,
die straffrei mitgeführt werden darf.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 klargestellt, dass
"Cannabisprodukte lediglich in kleinen Mengen zum gelegentlichen
Eigenverbrauch erworben und besessen" werden dürfen.
In Berlin,
wo die jetzige Verwaltungsvorschrift ausläuft, haben sich vor allem
Mitglieder der Partei Die Linke für eine weiterhin großzügige
Drogenpolitik starkgemacht. Nach der aktuellen Berliner Richtlinie ist
ein Ermittlungsverfahren quasi automatisch einzustellen, wenn jemand mit
bis zu 10 Gramm Haschisch oder Marihuana erwischt wird, bis zu maximal
15 Gramm kann eingestellt werden. Diese Regelung habe sich bewährt, so
die Gesundheitsverwaltung.
Quelle: berlin-magazin.info