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Wir distanzieren uns jedoch vom illegalen Konsum, Anbau oder Handel mit Cannabis. Insbesondere in Deutschland ist der Besitz, Anbau & Handel mit Cannabis oder Cannabis-Samen verboten und strafbar.

Mittwoch, 15. September 2010


DHV-Kampagne: Cannabiskonsumenten werden staatlich verfolgt

Pressemitteilung vom Deutschen Hanfverband (DHV)

Der Deutsche Hanf Verband startet eine Kampagne, um die staatliche Verfolgung von Cannabiskonsumenten publik zu machen und eine öffentliche Diskussion über Sinn und Unsinn der Kriminialisierung normaler Bürger anzuregen.
Der DHV wird dabei finanziell vom OPEN SOCIETY INSTITUTE unterstützt; die PR-Kampagne gestaltet die Werbeagentur Berlin.

Viele Politiker und Medienvertreter glauben immer noch, Cannabiskonsumenten seien entkriminalisiert. Sogar einige Konsumenten glauben, man könne in Deutschland relativ problemlos kiffen - bis zum bösen Erwachen.

Der DHV wird konkrete Fälle dokumentieren, bei denen Konsumenten unverhältnismäßig hart bestraft wurden oder den Führerschein verloren haben, ohne berauscht gefahren zu sein. Die Werbeagentur Berlin filmt Menschen, die einfach skurrile Geschichten und Erlebnisse mit der Staatsmacht zu erzählen haben, die von Polizisten wie Schwerverbrecher behandelt, unsinnig überwacht, kontrolliert und belästigt wurden. Sie alle sind Opfer im staatlichen Kampf gegen den Hanf.

Den Anfang macht der Fall von Toni Leon , dem der Führerschein entzogen wurde, weil er nüchtern, aber mit unwirksamen Restmengen des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blut Auto gefahren ist.

Die vor allem in Bayern übliche Praxis, wegen ein paar Gramm Cannabis gleich Fotos und Fingerabdrücke von den Betroffenen zu machen und Hausdurchsuchungen zu veranstalten, wird der DHV rechtlich überprüfen.

Die Verfolgung von Cannabiskonsumenten ist schmerzliche und teilweise bizarre Realität in Deutschland, allem Gerede um die Einstellung von Strafverfahren bei "geringen Mengen" Cannabis zum Trotz. Das will der DHV klar machen und zur Diskussion stellen.

Dazu dient die DHV-PR-Kampagne "Schluss mit Krimi. Cannabis normal." Es gibt über 3 Millionen aktuelle Cannabiskonsumenten in Deutschland, über 12 Millionen haben Cannabis zumindest probiert. Cannabis ist keine exotische Randerscheinung, sondern für einen großen Teil der Bevölkerung normal. Diese Leute sind keine Verbrecher und sollten auch nicht so behandelt werden.

Nach einer repräsentativen EMNID-Umfrage, die der DHV in Auftrag gegeben hat, spricht sich eine Mehrheit der Deutschen für eine liberalere Cannabispolitik aus. Vor allem mit der derzeitigen Verfolgung von Cannabiskonsumenten sind die Befragten nicht einverstanden.

Die Zeit ist reif für einen entspannteren Umgang mit Hanf. Schluss mit Krimi!

Quelle: http://hanfjournal.de

Marihuana – Fahrer schläft vor grüner Ampel ein

Ein unter Drogeneinfluss stehender Mann ist in Nörvenich (Kreis Düren) am Steuer seines Autos eingeschlafen. Der 19-Jährige hatte laut Polizei in der Nacht zu gestern mit seinem Pkw an einer grünen Ampel gestanden und war nicht weitergefahren. Das fiel einer Polizeistreife auf, die feststellte, dass er am Steuer saß und schlief. Ein Drogentest verlief positiv, zudem wurde in der Hose des Autofahrers ein Tütchen Marihuana entdeckt. Der Führerschein wurde sichergestellt.

Quelle: http://nachrichten.rp-online.de

Run auf Cannabis-Arzneimittel

Dem Chemiker Peter Rausch ist es gelungen THC wasserlöslich zu machen.

Hanf nach wie vor negativ stigmatisiert - Experten kritisieren politisch-juristisches Hickhack um THC

Wien/Dortmund - Einem Dortmunder Forscherteam ist es erstmals gelungen, Tetrahydrocannabinol (THC) - einen der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze - mit Biosynthese künstlich und kostengünstig herzustellen. THC ist ein hervorragendes Arzneimittel und wird beispielsweise in der Behandlung von Multipler Sklerose oder bei chronischen Schmerzen verwendet. Das Problem ist jedoch, dass der Anbau von Cannabis in Deutschland und in Österreich durch Gesetze nahezu vollständig eingeschränkt ist.

"Solche Lösungen sind zwar gut, weichen aber vom eigentlichen Problem ab", meint der Mediziner Kurt Blaas, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft "Cannabis als Medizin". Hanf werde von allen Seiten negativ stigmatisiert, erklärt der Arzt. "Selbst Hanfbauern, die Hanföl, Hanfbier oder Hanfmehl herstellen, sind davon betroffen. Und das obwohl die EU den Hanfanbau finanziell fördert.

Billiges Cannabis für Patienten

"Eine rein chemisch-synthetische Herstellung von THC ist teuer", meint Oliver Kayser vom Lehrstuhl Technische Biochemie an der TU-Dortmund. Daher habe er an einer heterologen Biosynthese gearbeitet, die deutlich günstiger sei. Der Biochemiker und sein Team identifizierten hierfür die Gene, die in der Cannabispflanze für die THC-Bildung zuständig sind und isolierten diese. Anschließend verpflanzten sie diese in Mikroorganismen, die entsprechend vermehrt werden können, um dann im Bioreaktor THC zu produzieren. Das Ergebnis ist reines THC als stark isolierter Stoff.

Eine andere sehr kostengünstige Methode der Herstellung von THC ist dem Chemiker Peter Rausch, Inhaber von Nektar-Naturkosmetik, gelungen. "Es war mir möglich eine Methode zu entwickeln, mit der aus Abfällen des Industriehanfes - wie sie bei der landwirtschaftlichen Hanf-Samenöl-Erzeugung anfallen- THC zu gewinnen", so Rausch. Industriehanf-Abfälle enthalten CBD - eine biologische Vorstufe für die THC-Herstellung. "Pro Hektar liegt die Ausbeute bei einem bis zwei Kilogramm reinem THC", so Rausch. "Das wäre eine zusätzliche Einnahmequelle für die Landwirtschaft."

THC wasserlöslich machen

"Ein großes Problem von THC ist, dass es zwar fett-, aber nicht wasserlöslich ist", erklärt Rausch. Für die Nutzung als Arzneimittel bedeutet dies, dass etwa vier Fünftel der Substanz nicht aufgenommen, sondern ohne Wirkung ausgeschieden werden. Rausch ist es mit einer speziellen Methode gelungen, THC vollständig wasserlöslich zu machen. Damit kann man die Dosis und die Kosten für medizinische Anwendungen deutlich senken und zudem das THC intravenös verabreichen. Das ist insbesondere bei Aids-Patienten und Menschen, die sich einer Chemotherapie unterziehen müssen, sinnvoll. "Dort wird THC verabreicht, um den Appetit zu steigern und damit das Immunsystem zu stärken."

"THC wird seit kurzem auch in der Geriatrie angewendet", erklärt Rausch. Einerseits hebt es den Appetit, andererseits wirkt es entspannend und führt zu einem erholsameren Schlaf ohne Einsatz bedenklicher Schlafmittel. Untersuchungen an Kriegsveteranen in Israel und Kroatien haben gezeigt, dass THC zur Aufarbeitung von traumatischen Kriegserlebnissen sehr erfolgreich eingesetzt werden kann." In den meisten Fällen liegt die Tagesdosis bei rund fünf Milligramm. Bei dieser Dosierung sind keine Nebenwirkungen zu erwarten.

Quelle: http://derstandard.at

Neue Regeln für den Rausch


Bund erarbeitet Plan für umfassende Drogendebatte

Das Bundesamt für Gesundheit gleist eine neue Suchtdebatte auf, aus der auch neue Verbote resultieren könnten. Offen bleibt die Frage der Liberalisierung von Cannabis.

Davide Scruzzi

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will in den nächsten Jahren einen umfassenden Meinungsbildungsprozess in der Drogenpolitik «anstossen und moderieren». Im Frühjahr soll Bundesrat Didier Burkhalter das genaue Vorgehen unterbreitet werden. Ziel von Markus Jann, Chef der Sektion Drogen beim BAG, ist es, dass nun «der Funke» nicht nur auf Suchtexperten, sondern auch auf andere wichtige Politikbereiche wie Bildung und Wirtschaft überspringt, wie es in der neuen Nummer der BAG-Fachpublikation «Spectra» heisst.


Fragwürdige Hanf-Regelung

Eine neue Runde im Meinungsbildungsprozess ist auch nötig: In den vergangenen Jahren hat sich hierzulande die Meinung von Experten von den politischen Entscheidungen stark unterschieden. So plädiert etwa die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) seit Jahren für eine Liberalisierung des Cannabiskonsums, während dieser Prozess im Parlament 2004 gestoppt wurde und die Hanfinitiative 2008 beim Volk durchfiel. Beim BAG betont man, dass die neue Debatte ergebnisoffen geführt werden soll. Der Bund will den Eindruck vermeiden, bereits eine neue politische Stossrichtung vorzugeben. Ziel sei eine kohärente Drogenpolitik, so das BAG.

Tatsächlich lässt sich der aktuelle Grundlagenbericht der EKDF und zwei weiterer Sucht-Kommissionen unter dem Titel «Herausforderung Sucht», entgegen einigen Medienberichten, nur auf den ersten Blick als Plädoyer für eine Liberalisierungs-Welle lesen. So schlagen zwar die Autoren vor, sich von der vereinfachten Unterscheidung in legale und illegale Drogen zu verabschieden, und es wird die Widersprüchlichkeit der Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten im Vergleich zu Nutzern legaler Drogen erwähnt. Durch den «Public-Health-Ansatz» wird aber der suchtpolitische Handlungsrahmen erweitert: Es geht im Allgemeinen um staatliche Interventionen, die auf Verbesserungen von Gesundheit, Lebensverlängerung und Erhöhung der Lebensqualität abzielen. Eher neu ist die Erweiterung der Drogenpolitik um «substanzungebundene» Abhängigkeiten, wie die Spielsucht, und die Akzentuierung der Medikamentensucht.

Untermauerung von Verboten

In der Vergangenheit besonders heftig umstrittene Vorschläge des BAG rund um abendliche Alkohol-Verkaufsverbote werden durch den Bericht aufgewertet. So heisst es etwa mit Blick auf die entsprechenden Proteste aus liberalen Kreisen und Branchenverbänden: «Vorschnell wird die staatsbürgerliche Freiheit mit der Wahlfreiheit der Konsumenten gleichgesetzt.» Und weiter: «Der Zugang zu Alkohol rund um die Uhr oder das Trinken auf öffentlichen Plätzen» würden zu einer «grundlegenden Freiheit verklärt», so die etwas fragwürdige Argumentation der Studie.

Für François van der Linde, EKDF-Präsident und leitender Herausgeber des Grundlagenberichts, geht es in der Suchtpolitik nicht nur um Fragen der Selbstverantwortung und der persönlichen Freiheit, sondern ebenso um eine Beurteilung eines möglichen gesellschaftlichen und individuellen Schadens von psychoaktiven Substanzen oder psychoaktiv wirksamen Verhaltensweisen wie Glücksspielen.

Van der Linde plädiert für eine Straffreiheit des Konsums von Cannabis, aber auch härterer Drogen, bei gleichzeitiger staatlicher Regulierung und Kontrolle der Märkte sowie Prävention. Bei Alkohol oder Tabak könnten die Überlegungen des Grundlagenberichts grundsätzlich auch dazu führen, dass die Regulierungs- und Verbotsdichte noch verstärkt werde, räumt van der Linde ein. Resultate der neuen Debatte erwartet der Präventivmediziner in fünf bis zehn Jahren.

Obwohl die Liberalisierung des Cannabiskonsums schliesslich durch «kulturell verankerte Werthaltungen» gestoppt worden sei, könne man die bisherige Schweizer Drogenpolitik gesamthaft als Erfolg betrachten. So habe mit der Annahme des Betäubungsmittelgesetzes die Vier-Säulen-Politik und die Möglichkeit heroingestützter Behandlungen gesetzlich festgeschrieben werden können, sagt van der Linde. Das dabei erfolgte Umdenken sei durch das Leid der offenen Drogenszenen hervorgerufen worden. Solche Faktoren fehlten freilich für jetzige drogenpolitische Schritte, sagt van der Linde.

Unbestritten ist, dass sowohl die Frage der Hanf-Liberalisierung, wie auch neue Verbote rund um Alkohol und Tabak weiterhin für Konflikte sorgen werden. Zur Frage neuer Gesetze verweist das BAG denn zu Recht auf die politischen Entscheidungsträger.

Quelle: http://www.nzz.ch

Verteidigungsminister Guttenberg will mit dem Wehrdienst auch die Musterung abschaffen. Ein Grund für unseren Autor, sich noch einmal an dieses merkwürdige Ritual zu erinnern.

Ich erinnere mich, wie mir ein Kumpel in der zehnten Klasse zum ersten Mal von der Musterung erzählte. Tim wusste von älteren Freunden: „Du gehst da hin und da fasst dir ein Arzt dann an die Eier und du musst zwei Mal husten.“ Niemand konnte mir sagen, wozu das gut sein sollte.

Zwei Jahre Jahre später kam dann der Musterungsbescheid. Im Kreiswehrersatzamt Braunschweig solle ich mich einfinden, der Staat wolle meine Wehrtauglichkeit überprüfen, hieß es. Allerdings war ich mir zu diesem Zeitpunkt bereits sicher, dass ich nicht zur Bundeswehr will. In einer Kaserne eingesperrt sein, sich rumkommandieren lassen und womöglich noch mit einer Waffe auf andere Menschen losgehen müssen? Nicht mit mir, dachte ich damals. Andererseits waren die Vorurteile, die in unserem Jahrgang zum Zivildienst kursierten auch nicht besser. Wollte ich alte Leute im Pflegeheim betreuen und Windeln wechseln? Am Besten, dachte ich, ist es, wenn du einfach ausgemustert wirst. Und mit dem Gedanken war ich mir mit den Jungs in meiner Stufe bis auf wenige Ausnahmen einig. Nur, wie sollte man das bewerkstelligen? „Kein Problem“, sagte Ingo, der die elfte Klasse wiederholte und das Prozedere schon hinter sich hatte. „Ich hab beim Hörtest des linken Ohrs einfach nicht reagiert. Deswegen glauben die jetzt, ich wäre halb taub. Bin ausgemustert.“ Mein Freund Florian hatte eine andere Methode parat: „Beim Kniebeugen einfach Luft anhalten. Das sieht wie ein Kreislaufproblem aus.“ Na gut, dachte ich und fuhr am nächsten Tag mit einem leicht flauen Magen nach Braunschweig.

Die Straße, die zum Kreiswehrersatzamt führte, war voller Schlaglöcher. Das Amtsgebäude selbst sah so aus, als sei es seit den 1950er Jahren nicht mehr renoviert worden. Ein zweigeschossiger Betonbau, grau und lieblos. Das Personal am Empfang schickte mich in den Wartesaal 4, einen finsteren Raum mit zwei hohen Fenstern, vor denen eine voll belaubte Eiche stand. Mit mir warteten acht andere junge Männer. Zunächst Schweigen, dann fragte jemand: „Habt ihr irgendeine Methode, wie man sicher ausgemustert wird?“ Sofort aufgeregte Diskussion. Luft anhalten, bei der Gleichgewichtsübung ständig umfallen, sich bei allen Test unglaublich dämlich anstellen – nein, letzteres vielleicht doch lieber nicht, dachten wir: Womöglich wäre man dann nämlich auch noch "bestens geeignet" ... Ein Junge mit braunen Haaren und zerrissenen Hosen warf schließlich in die Runde: „Ich sag einfach, dass ich seit Jahren regelmäßig kiffe. Leute, die Drogen nehmen, wollen die doch auf keinen Fall haben.“ Ein super Plan, fand ich und plante, das genauso zu machen.

Siegesgewiss und selbstbewusst betrat ich die Räume des Musterungsarztes. Der begrüßte mich müde mit einem schlaffen Händedruck ohne mir in die Augen zu schauen. Alles an ihm teilte mir mit, dass das hier für ihn langweilige Routine war. Erst der Fragebogen. "Nehmen sie Drogen? Kokain, Opiate, Marihuana, Haschisch?" - "Marihuana und Haschisch, bestimmt zwei Mal die Woche", sagte ich. Das kam mir damals unglaublich viel vor. Ich fand mich direkt drogensüchtig. Der Arzt verzog keine Miene.

Während ich mit angehaltenem Atem so schnell ich konnte meine vierzig Kniebeugen absolvierte, wurde mir fast schwarz vor Augen. Puls 145 maß der Doktor und vermerkte es teilnahmslos im Musterungsbogen. Dann Hörtest. Ich sollte in einer kleinen Kabine Platz nehmen und einen Kopfhörer aufsetzen. Zuerst die rechte Seite. Brav drückte ich den Knopf, sobald ich das Signal ertönte. Dann linke Seite. Es tat weh im Ohr aber ich hielt tapfer durch und drückte erst als das Signal wirklich laut war. „Spinnt ein bisschen zurzeit, das Gerät“, sagte der Arzt als ich fertig war und deutete auf den Hörtest. „Hmmm“, erwiderte ich und zuckte mit den Schultern. „Kann aber auch daran liegen, dass ich auf der einen Seite ein bisschen schlecht höre“, versuchte ich mein schlechtes Ergebnis zu retten. „Nein, nein, mit Ihnen ist alles in Ordnung. Das hatten wir schon ein paar Mal heute mit dem Gerät. Werde mal 'nem Techniker Bescheid geben“, ließ sich der Arzt nicht beirren. Mist, dachte ich. Ingos Methode hatte sich offenbar herumgesprochen. Dann zog sich der Arzt ein paar Einweghandschuhe an. „So, Herr Haug, ziehen Sie sich doch jetzt bitte mal die Hose aus.“ Irgendwie entwürdigend, fand ich. Ich hustete brav, während er Zeige- und Mittelfinger seiner rechten Hand in meine Leiste drückte. Danach war die Musterung vorbei. „T2“, befand der Arzt. Mit geringen Einschränkungen tauglich. Hmpf.

Draußen im Flur saß der Kollege mit der löchrigen Hose, blickte auf seinen Musterungsbogen und wunderte sich. „Bin T2, alles total normal, aber warum darf ich keine Fahrzeuge fahren?“
Ich schaute daraufhin auf meinen Bogen und sah, dass sie auch mir das Fahren verboten hatten. Er ging noch mal hinein. Fünf Minuten später war er wieder da.
„Hast du auch gesagt, dass du kiffst?“
„Ja“ sagte ich.
„Gut, dann kannst du dir jetzt auch eine Stelle besorgen, bei der du deine Arbeit schön zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigen kannst.“

Ärgerlich, dachte ich mir. Mein eher lahmer Versuch, ausgemustert zu werden, schränkte jetzt die Wahl meiner möglichen Zivildienststellen ein. Etwas geknickt verließ ich das Amt und formulierte im Kopf schon an meinem Verweigerungsschreiben. Später stellte sich heraus, dass die Untersuchungsprozedur vor Antritt meiner Zivildienststelle wiederholt werden muss. Mein Glück. Ich redete diesmal nicht übers angebliche Kiffen und habe dadurch einen Job in einem heilpädagogischen Kindergarten bekommen, wo man die Kinder manchmal mit einem Bulli nach Hause bringen musste. Das Zivildienstjahr war dann übrigens super. Ein Glück, dachte ich hinterher, ein Glück, dass sie mich damals nicht ausgemustert haben.

Quelle: http://jetzt.sueddeutsche.de

Legal Kiffen mit Cannabis-Führerschein


THC-Mitentdecker Roger Pertwee hält die bisherige Drogenpolitik für gescheitert und fordert ein Umdenken zur Schadensbegrenzung

Auf dem Jahrestreffen der British Science Association in der Birminghamer Aston University forderte der Neuropharmakologe Roger Pertwee, dass der Verkauf von Cannabis erlaubt wird. Die Äußerung erregte in britischen Medien unter anderen deshalb großes Aufsehen, weil Pertwee sich seit 40 Jahren intensiv wissenschaftlich mit Cannabinoiden beschäftigt und es nur wenige Menschen auf der Welt gibt, deren Wissen über diese Stoffgruppe und ihre Wirkung auf den menschlichen Organismus mit dem seinigen vergleichbar ist.

Idealerweise, so der Professor, sollte Cannabis nicht zum Vergnügen konsumiert werden, aber in der Praxis habe sich in vielen Jahrzehnten erwiesen, dass das ein Verbot nicht funktioniert. Die bisherige Politik sei auf ganzer Linie gescheitert und schade mehr als sie nützt. Man müsse nun darauf achten, den Schaden zu begrenzen und neue Wege ausprobieren. Auch bei Alkohol sei man schließlich zu der Einsicht gekommen, dass eine regulierte Abgabe im Vergleich zu einem unkontrollierbaren Schwarzmarkt das kleinere Übel ist.

Mögliche negative Wirkungen von Cannabis auf anfällige Personen will Pertwee dadurch begrenzen, dass nicht nur für die Verkäufer eine Lizenz verlangt wird, sondern auch für die Konsumenten. Solch einen Cannabis-Führerschein soll es erst nach Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres geben - und nur dann, wenn ein Mediziner den Antragsteller untersucht und keine besondere Prädisposition für Psychosen oder Schizophrenie festgestellt hat. Mary Brett, eine Sprecherin der Organisation Europe Against Drugs (EURAD), zeigte sich gegenüber der [extern] Daily Mail mit dieser Schutzmaßnahme nicht zufrieden und meinte, dass es "unmöglich" sei vorherzusagen, wie eine Person auf die Einnahme von Cannabis reagiert.

Für die Abgabe kann sich Pertwee Firmen vorstellen, die ihre Produktion einer öffentlichen Aufsicht unterwerfen und Marken etablieren, bei denen der Konsument sicher sein kann, dass sie keine unerwünschten Zusätze enthalten. Dass man den Cannabisverkauf Verbrechern überlasse, sei "verrückt". Gebe man die Abgabe stattdessen in die Hände legaler Geschäfte, dann könne man verhindern, dass Nachfrager beim Kauf mit wesentlich schädlicheren Betäubungsmitteln in Kontakt kommen, wie dies bisher häufig der Fall sei.

Zudem, so der Neuropharmakologe, schaffe das Verbot von Cannabis auch einen Anreiz zur Herstellung künstlicher Ersatzstoffe, die unbekannte Nebenwirkungen haben können, denen sich Konsumenten als ahnungslose Versuchskaninchen aussetzen. Ein Beispiel dafür ist JWH-081, das an die Cannabinoidrezeptoren andockt. Bis solch ein Stoff seinen Weg in die Betäubungsmittellisten findet, könnten Jahre vergehen und viele Gesundheitsschädigungen eintreten.

Er sei, so der Mitentdecker des Cannabis-Wirkstoffs THC, deshalb zur Auffassung gelangt, dass der staatliche Gesundheitsdienst NHS durch einen Umstieg auf eine regulierte Abgabe von Cannabis jedes Jahr Millionen einsparen könne. Dazu würde auch beitragen, dass das Cannabis seinem Vorschlag nach nicht in Form von Zigaretten abgegeben werden soll, sondern für lungenfreundliche Darreichungsmethoden - etwa als Nachfüllpackung zu Verdampfern, die den Ausstoß von Karzinogenen minimieren und bereits jetzt bei der medizinischen Behandlung zum Einsatz kommen.

Bei der britischen Regierung scheint Pertwees Appell allerdings nicht auf offene Ohren zu stoßen. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte der BBC, dass man nicht glaube, dass eine Entkriminalisierung von Cannabis die richtige Herangehensweise an das Problem sei. 2008 hatte die Labour-Innenministerin Jacqui Smith Cannabis sogar von Verbotsklasse C in Verbotsklasse B hochgestuft, wo sich unter anderem Amphetamine finden. Der ungenehmigte Besitz von Betäubungsmitteln aus dieser Klasse wird mit bis zu fünf Jahren, der Handel mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft.

Die Neueinstufung erfolgte gegen den ausdrücklichen Rat des Advisory Council on the Misuse of Drugs (ACMD). Dessen Vorsitzender David Nutt wurde entlassen, nachdem er kritisierte, dass die britische Betäubungsmittelpolitik wissenschaftlichen Erkenntnissen zuwiderläuft, worauf hin fünf Mitglieder des Beirats ihre Mitarbeit quittierten. Nutt, ein Neuropharmakologieprofessor am Londoner Imperial College, sagte dem Guardian, dass Pertwees Vorstoß etwas Vernunft in die Debatte bringen könne. Weil Cannabis erwiesenermaßen weniger schädlich sei als Alkohol, sei die Kriminalisierung von Konsumenten nicht nur "unlogisch", sondern auch "ungerecht".

Quelle: http://www.heise.de

Fünf Jahre Haft für Marc Emery


Hanfaktivist in Seattle verurteilt

Nachdem er sich bereits im Mai schuldig bekannt hatte, Samen in die USA versendet zu haben, wurde Marc Emery gemäß seines Deals mit den US-Behörden vergangenen Freitag zu den erwarteten fünf Jahren in einen US-Bundesgefängnis verurteilt. Richter Ricardo S. Martinez schlug vor, Emery seinen eigenen Wünschen entsprechend im Bundesgefängnis von Lompoc/ Kalifornien unterzubringen.

Helft Marc, seine Haftzeit in Kanada absitzen zu dürfen.

Quelle: http://www.hanfjournal.de