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Sonntag, 3. Oktober 2010

49-Jähriger züchtet daheim Marihuana


(Kreis Sigmaringen/uka) Vor dem Schöffengericht in Sigmaringen hat sich ein 49-jähriger Mann verantworten müssen, der in den eigenen vier Wänden Marihuana-Pflanzen für den Eigenbedarf gezüchtet hat. Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe ein und akzeptierte das Urteil von zwei Jahren Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von drei Jahren sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro.

„Eigentlich habe ich gar nicht darüber nachgedacht und ich habe den Überblick verloren, wie viel es doch war“, sagt der 49-jährige Angeklagte vor dem Schöffengericht in Sigmaringen. Am 20. April 2010 hat die Polizei bei dem Angeklagten 40 Marihuana-Pflanzen im Haus gefunden sowie nicht unerhebliche Mengen an Haschisch und Marihuana.

Die Drogen waren rein für den Eigenkonsum gedacht, denn der Angeklagte wollte sich nicht von Drogenhändlern abhängig machen. Seit drei Monaten ist der Angeklagte nun drogenfrei. Da die angebauten Drogen einen relativ hohen Wirkstoffgehalt haben und die aufgefunden Menge nicht unerheblich war, forderte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von zwei Jahren mit einer Bewährungszeit von drei Jahren sowie eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro.

Die Verteidigung hingegen hielt eine Strafe unter zwei Jahren für angemessen. Nach kurzer Beratung verurteilte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Jürgen Dorner den 49-jährigen Angeklagten zu zwei Jahren mit einer Bewährungszeit von drei Jahren und einer Geldauflage in Höhe von 2000 Euro. „Wir meinen, dass dies ein einmaliger Ausrutscher war“, sagt Richter Dorner und gab dem Angeklagten mit auf den Weg, dass er auch nur bei der kleinsten Sache ins Gefängnis muss.


Quelle: http://www.schwaebische.de

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