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Wir distanzieren uns jedoch vom illegalen Konsum, Anbau oder Handel mit Cannabis. Insbesondere in Deutschland ist der Besitz, Anbau & Handel mit Cannabis oder Cannabis-Samen verboten und strafbar.

Montag, 6. September 2010

In den USA werden Polizeihüte (auch) aus Hanf gemacht



Leider kann ich euch nicht sagen, wieviel der Ausrüstung ein US-Amerikanischer Polizist oder Polizistin selbst bestimmen kann, aber hier gibt es eine lustige Anekdote: So werden die Polizeihüte des Herstellers “Siegels Uniform” mit einer Hanfschnur ausgestattet. Das Cannabis solle helfen, “die Form des Hutes zu erhalten” und einen langen Tragekomfort zu ermöglichen.

Quelle: http://current.com

Kalifornien: Entkriminalisierungs-Gesetzesvorhaben durchgewunken

Kurz bevor die Sitzung der Gesetzgeber am Dienstag endete, hat die kalifornische Versammlung dem Gesetzesvorschlag SB 1449 von Senator Mark Leno zugestimmt, welcher den einfachen Besitz von Marihuana komplett entkriminalisieren soll. Die Gesetzesnovelle passierte den Senat im Juni und kommt nun auf den Schreibtisch von Gouverneur Arnold Schwarzenegger.

Die Auszählung der Wahl sagte 43 zu 33 und sehr klar entlang der Parteilinien. Demokraten unterstützten das Gesetz mit 40-8, während die Republikaner mit 23-2 dagegen waren.

Unter aktuellen kalifornischen Gesetzen ist der Besitz von unter einer Unze Marihuana (etwa 28 Gramm) mit einer Maximalstrafe von 100 US-Dollarn belegt, aber es ist immer noch eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet, dass die Person, die mit einem Joint oder einem Tütchen Gras erwischt wird, noch immer Verhaftet, seine Daten aufgenommen werden und die Person im Gericht erscheinen muss. Ausserdem wird eine Polizeiakte darüber angelegt. Es bedeutet auch nutzlose Arbeit für die Polizei und Gerichte.

Marihuanabesitz ist in Kalifornien die einzige Ordnungswidrigkeit, die mit einem Maximal-Bußgeld und keinem Gefängnisaufenthalt belegt ist. Das Gesetz von Leno wird die Ordnungswidrigkeit zu einer Übertretung umstufen, das Bedeutet: Keine Verhaftung, keine Daten aufnehmen, kein Gericht muss bemüht und auch keine Polizeiakten angelegt werden.

“Die Strafe für den Besitz von weniger als einer Unze Marihuana ist mit einem Bußgeld von 100 Dollarn und keinem Gefängnisaufenthalt verbunden,” sagte Leno als er das Gesetz vorstellte. “Wenn die Strafe 100 Dollar sind und kein Gefängnisaufenthalt, dann ist das eine Übertretung. Das ist keine Ordnungswidrigkeit.

Dass der einfache Besitz von Marihuana eine Ordnungswidrigkeit ist, hat “ernstzunehmende unbeabsichtigte Konsequenzen”, schrieb der San Francisco Democrat. “Mit dem Anstieg der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch den Besitz von Marihuana im letzten Jahr, schon 2008 auf 61.388 Fällen, ist es einfach zuviel Aufwand, für diese geringen Ärgernisse, in einer Zeit wenn Ressourcen knapp werden und die Wartehallen überfüllt sind, Gerichte zu bemühen.”

Quelle: StopTheDrugWar.org

Hanfplantage in Einfamilienhaus entdeckt

Hanfplantage in Einfamilienhaus entdeckt: Polizei stellt mehr als 650 Hanfpflanzen im Landkreis Güstrow sicher

Güstrow/MVticker. Polizeibeamte durchsuchten am 05.09.2010 ein Einfamilienhaus im Landkreis Güstrow und stellten dabei mehr als 650 Hanfpflanzen sowie umfangreiches Zubehör zur Pflanzenaufzucht sicher. Offensichtlich diente das komplette Haus ausschließlich zur Aufzucht der Pflanzen und zur Gewinnung von Marihuana.
Eine vietnamesische Frau, die beim Eintreffen der Polizei aus dem Haus flüchten wollte, konnte vorläufig festgenommen werden.

Durch einen telefonischen Bürgerhinweis war die Polizei auf das Haus in einer Gemeinde im westlichen Teil des Landkreises Güstrow aufmerksam geworden. Die von Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Rostock sowie des Bützower Reviers am Morgen begonnene Durchsuchung dauerte auf Grund des Umfangs bis in die Abendstunden an.
Insgesamt konnten 663 Hanfpflanzen, davon mehr als die Hälfte erntereif bzw. in Blüte stehend, sichergestellt werden. Alle Räume des Hauses, vom Keller bis zum Dachgeschoß, waren aufwendig für die Aufzucht der in Blumentöpfen stehenden Pflanzen und die Trocknung des Marihuanas ausgerüstet. Der Marktwert der sichergestellten Drogen beträgt nach einer ersten Schätzung mehrere zehntausend Euro.
Die Ermittlungen der Drogenfahnder der Kriminalpolizeiinspektion Rostock dauern an.

Quelle: http://www.mvticker.de

Cannabismedikamente: Das X ist ein U


Röslers teure Mogelpackung

Mitte August vermeldeten die Agenturen „Cannabismedizin sei einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Folge bald legal“. Dem ist mitnichten so, der Bundesgesundheitsminister hätte eventuell einen Klage auf EU-Ebene riskiert, wenn er sich weiterhin geweigert hätte, Sativex oder identische, in Lizenz hergestellte Präparate für den deutschen Markt zuzulassen. Die Zulassung ist ein weiterer Schritt weg von natürlicher Cannabismedizin, wie sie in anderen Ländern längst üblich, in Deutschland jedoch nicht erwünscht und immer noch illegal ist. Denn, anders als „Bild“ oder „Spiegel-online“ meldeten, ist mit der geplanten Zulassung von Sativex die Chance für „Cannabis auf Rezept“ für die Zukunft eher gesunken als gestiegen.

Cannabismedizin in Deutschland - was wirklich geschah:

Um 1150: Hildegard von Bingen erwähnt erstmals die medizinischen Eigenschaften von Hanf: „Wer ein leeres Hirn hat, dem verursacht der Genuss des Hanfes einen Schmerz im Kopfe. Den, der aber gesund ist und ein volles Gehirn im Kopfe hat, schädigt er nicht.“ Cannabis wird seitdem in allen medizinischen Standardwerken erwähnt und ist fester Bestandteil der Volksmedizin sowie der neueren Medizin.
1927: Cannabisprodukte werden in Deutschland apothekenpflichtig und durch Opiate; Barbiturate und Co ersetzt. Cannabis verschwindet, wie viele andere Heilkräuter, ein paar Jahrzehnte fast vollständig aus der (Schul)-Medizin.
Ab 1950: Durch die genaue Erforschung des THC-Moleküls interessieren sich immer mehr Wissenschaftler für das medizinische Potenzial von Cannabis.
1961: Die „Single Convention“ der UNO erklärt die medizinische Forschung und somit die Nutzung von Cannabinoiden für unnötig, Hanf habe keinen medizinischen Nutzen. In den USA und anderen westliche Ländern gibt es zu diesem Zeitpunkt viele positive Forschungsergebnisse.
1971: Durch die Einführung des BtmG werden die Beschlüsse der „Single Convention“ faktisch auch in Deutschland umgesetzt, Cannabis ist auch als Medizin nicht mehr verkehrsfähig (Anlage 3 BtmG, nicht verkehrs- oder verschreibungsfähig) .
1997: Nachdem schon mehrere Länder positive Erfahrungen mit medizinischen Cannabisblüten oder Medikamenten auf Cannabis-Basis gemacht haben, wird in Deutschland Dronabinol, ein halb-synthetisches THC-Fertigpräparat der Firma THC-Pharm, zugelassen. Die Kosten werden bis heute nicht von den Kassen übernommen. Andere cannabinoidhaltige Medizin oder natürliches Cannabiskraut bleiben illegal.
2007: Ein ungetesteter Cannabis-Extrakt auf Sesamölbasis wird auf Anweisung des BfArM an Patienten vergeben, die Dronabinol nicht vertragen und nach einem Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts eigentlich eine Ausnahmegenehmigung für natürliches Cannabis erhalten sollten. Das Sesamöl wird zum Desaster, vier von fünf Patienten klagen über mangelende Wirkung. Der Hersteller hatte das BfarM im Vorfeld auf eventuell fehlende Wirksamkeitsstudien hingewiesen.
2009: Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen und dem Sesamöl-Reinfall erhalten sieben Patienten die Genehmigung, natürliches, nach medizinisches Standards angebautes Cannabis aus den Niederlanden zu importieren. Für „normale“ Cannabinoid-Patienten bleibt diese Weg versperrt, denn hierzu bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die wiederum einen Antrag voraussetzt, der eigentlich nur mit Hilfe eines geschulten Juristen ausgefüllt werden sollte.
Juli 2010: Sativex, ein Mundspray aus natürlichem Cannabis, wird Anfang Juli in Großbritannien und Ende des Monats in Spanien zugelassen. Die Entwicklerfirma GW-Pharmaceuticals, die Sativex in Zusammenarbeit mit Bayer in Großbritannien auf den Markt bringt, stellt das Medikament aus Cannabisblüten her, die an einem geheimen Ort auf der Britischen Insel angebaut werden. In anderen europäischen Ländern soll Sativex dann von dem Pharma-Riesen Almirall vertrieben werden, wenn es einmal zugelassen ist. Anders als beim natürlichen Cannabiskraut der niederländischen Firma Bedrocan bietet Sativex nur eine Wirkstoffkombination von THC und anderen Cannabinoiden und ist deutlich teurer als die unter medizinischen Standards angebaute Pflanze. Bei Bedrocan können Patienten aus drei Varianten wählen. Auch das Indikationsspektrum von Sativex ist bisher lediglich auf MS beschränkt (siehe Kasten).
August 2010: Die Regierungskoalition hat Mitte August angekündigt, „die Möglichkeit zu eröffnen, Cannabis-Medikamente in Deutschland herzustellen und für eine Therapie zu verschreiben.“ Der Zeitpunkt des Sinneswandels ist für Insider offensichtlich, handelt es sich um nichts anders als grünes Licht für die geplante Zulassung für die deutsche Sativex Variante, deren Markteinführung für 2011 erwartet wird. Der Status von natürlichem Cannabiskraut bleibt unangetastet illegal. Schlimmer noch: Die bisher 24 Patienten, die mit einer Ausnahmegenehmigung Cannabisblüten aus den Niederlanden importieren dürfen, laufen mit der Zulassung von Sativex in Deutschland theoretisch sogar Gefahr, ihren Status zu verlieren. Sie müssten im schlimmsten Falle ihre Medikation zwangsweise absetzen und durch das Spray ersetzen, mit dem sie, im Gegensatz zu natürlichem Cannabis, keinerlei Erfahrungen haben. Und wenn es nicht wirkt wie erwartet, müssten wieder Gerichte in jedem Einzelfall entscheiden.
Die Zulassung Sativex ist mit Sicherheit ein wichtiger Meilenstein in der Cannabinoid-Medizin, viele Patienten werden durch das neue Mundspray an Lebensqualität gewinnen.
Aber: Andere Länder lassen ihre Cannabis- Patienten wählen, ob sie natürliches Kraut oder lieber ein standardisiertes Präperat einnehmen wollen. Ob die starre Haltung in Deutschland am Regulierungs- und Normenwahn oder der allmächtigen Pharma-Lobby liegt, ist schwer zu sagen, Fakt ist: Der Cannabis-Patient ist und bleibt ein Patient zweiter Klasse, mit oder ohne die Gesetzesänderung.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin zum Thema:

Die Mitteilung der FDP ist irreführend, denn für Patienten, die von einer Therapie mit Cannabisprodukten profitieren, ändert sich zunächst nichts. Das Bundeskabinett will keine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, sondern hat lediglich beschlossen, dass Medikamente auf Cannabisbasis arzneimittelrechtlich zugelassen werden dürfen, wenn ein pharmazeutischer Unternehmer einen solchen Antrag stellt. Die Schaffung einer solchen Möglichkeit sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit für die Zulassungsbehörden sein. Ein Zulassungsantrag wurde nach Angaben des britischen Unternehmens GW Pharmaceuticals für seinen Cannabisextrakt Sativex in verschiedenen europäischen Ländern für die Behandlung der Spastik bei multipler Sklerose gestellt. Das Unternehmen rechnet mit einer Zulassung für diese Indikation in Deutschland im Jahr 2011. Patienten mit anderen Erkrankungen, wie chronische Schmerzen oder Appetitlosigkeit und Übelkeit bei Krebs haben auch dann keinen Zugang zu entsprechenden Medikamenten.

Quelle: http://www.hanfjournal.de

Cannabis im Wert von 1,2 Millionen Euro verbrannt


Magdeburg. So wertvoller Abfall wird im Müllheizkraftwerk Rothensee selten verheizt: Gestern Morgen gingen im Norden Magdeburgs 340 Kilogramm Cannabis im Wert von 1,2 Millionen Euro in Flammen auf.

Die illegalen Betäubungsmittel stammten großteils aus der Asservatenkammer der Landesjustizbehörden. Außerdem wurden 890 Cannabispflanzen verbrannt, die von Beamten des Landeskriminalamts zwei Wochen zuvor bei einer Hausdurchsuchung in Köthen sichergestellt worden waren. Seither lagerten die Betäubungsmittel, verstaut in blauen Plastiksäcken, in einer gut bewachten Garage auf dem LKA-Gelände in Magdeburg.

Die Pflanzen wurden zur Vernichtung freigegeben, nachdem einzelne Proben entnommen und ihr THC-Gehalt, also der Wirkstoff von Cannabis, bestimmt worden war. "Die Proben reichen als Beweismittel für das Verfahren", sagte LKA-Pressesprecher Michael Klocke. "Deshalb haben wir eine zeitnahe Vernichtung der übrigen Cannabispflanzen angestrebt."

Bei Temperaturen von bis zu 1100 Grad Celsius brannten diese etwa eine Stunde lang auf dem Rost des Müllheizkraftwerkes. "Die beim Verbrennungsvorgang gewonnene Energie wird in Strom und Fernwärme umgewandelt", sagte Andreas Pflug, Mitarbeiter des Kraftwerks. Auch die Schlacke als Abfallprodukt der Verbrennung könne weiterverarbeitet werden. "Schlacke kommt beispielsweise beim Abdichten alter Deponien zum Einsatz", so Pflug.

Der stellvertretende Direktor des Landeskriminalamts, Jochen Hollmann, zeigte sich indessen über die Vernichtung des Drogenfundes erleichtert. "Wir sind froh, dass wir die Pflanzen nicht länger bewachen müssen", sagte er.

Quelle: http://www.volksstimme.de

Cannabis-Plantage in Lothringen geplant - 2.500 Hektar Hanf


St. Avold – Auf einer Fläche von bis zu 2.500 Hektar plant man in Lothringen nun Cannabis anzubauen. Die neue Hanf-Plantage soll für 25 neue Arbeitsplätze und neue einwandfreie Öko-Materialien sorgen.

„Heute muss der Bauer schauen, wie er überleben und seine Einkünfte sichern kann. Man muss neue Kompetenzen und neue Märkte im Auge haben, nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch auf dem industriellen Sektor. Und hier bietet Hanf echt neue Chancen“, zitiert „SOL“ Guy Géronimus, den Chef der neuen Agrar-Bewegung. Mit der Plantage sollen Fasern, Öl und Tierfutter hergestellt werden – und das aus einer einzigen Pflanze. Laut der Zeitung „Républicain Lorrain“ soll die geplante Anbaufläche für den erweiterten Hanfanbau bis zu 2.500 Hektar betragen. Die Vorteile der Hanfpflanze sind nicht nur ihre vielseitige Verwendbarkeit, sondern auch ihre ökologische Unbedenklichkeit.

In der Grenzgemeinde Creutzwald soll zudem eine Anlage zur Faserproduktion erbaut werden, die ab 2011 zirka 12.000 Tonnen Hanfstroh verarbeiten kann. Das Projekt kostet drei Millionen Euro und soll 25 neue Arbeitsplätze schaffen.

Die neuen Hanf-Strategen wollen das Projekt allerdings nicht nur auf die Lothringer Gemeinde beschränken. Sie setzten ebenso stark auf die Zusammenarbeit mit elsässischen und saarländischen Bauern. Im Saarland finden sich bereits einige Geschäfte, die Hanf-Produkte anbieten.

Quelle: http://www.newsecho.de