Donnerstag, 13. Mai 2010
POLIZEI - Drei Haftbefehle nach Cannabis-Fund erlassen
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat gegen drei Männer Haftbefehle erlassen, die im brandenburgischen Fohrde eine Plantage mit 2500 Hanf-Pflanzen betrieben haben sollen. Deren Entdeckung am Donnerstag war einer der größten Cannabis-Funde in der Geschichte Brandenburgs.
Zwei Männer im Alter von 28 und 35 Jahren sitzen in Untersuchungshaft, teilten die Staatsanwälte und die Polizei am Freitag mit. Der Haftbefehl gegen den 35 Jahre alten Nutzer der Halle wird allerdings nicht vollstreckt, solange der Mann bestimmte Auflagen erfüllt. Die Details darüber sind bislang nicht bekannt.
Die drei Männer sollen mit dem Anbau der tausenden Cannabis-Pflanzen in Verbindung stehen. Die professionelle Plantage war am Donnerstag entdeckt worden. Die Halle in Fohrde verfügte über eine umfangreiche Beleuchtungs-, Belüftungs- sowie Bewässerungstechnik. Die Cannabis-Pflanzen wuchsen in Kästen. Die Ermittlungen gegen den 35-Jährigen führten kurz darauf zu den anderen zwei Tatverdächtigen.
Quelle Berliner Morgenpost
POLIZEI - Grosser Cannabis-Fund dank Google Earth
Als sie den Sitz der Bauern mit Google Earth ausfindig machen wollte, entdeckte die Polizei gut sichtbar das 150 Meter lange und 50 Meter breite Hanffeld, das getarnt innerhalb eines grösseren Maisfeldes angelegt war.
Zwei bis drei Tonnen Marihuana bezogen die Händler "direkt ab Hof" - zwei Schweizer Bauern im Kanton Thurgau hatten Felder angepflanzt, auf denen sie Hanf produzierten. Das übrige Marihuana und das Haschisch importierten sie aus dem Ausland.
Auch die beiden Landwirte wurden festgenommen, wie die Zürcher Kantonspolizei und die zuständige Staatsanwaltschaft am Donnerstag bekanntgaben. Die Ermittlungen sind mittlerweile abgeschlossen.
16 Personen werden angeklagt. Es wird ihnen vorgeworfen zwischen 2004 und Anfang 2008 im grossen Stil mit Drogen gehandelt zu haben. Gemäss Polizei soll die Gruppe mit 1,5 bis 2 Tonnen Haschisch sowie 3,5 bis 5 Tonnen Marihuana gehandelt und dabei Gesamtumsätze von bis zu 40 Mio. Franken gemacht haben.
Quelle swissinfo.ch
POLITIK - Pflanzendünger mit Zusatzwirkung
Düsseldorf.
Kleine grüne Tütchen verkaufte er in seinem Geschäft für Wasserpfeifen in der Düsseldorfer Altstadt, offiziell Pflanzendünger namens „Forest Humus“. Doch die Mischung enthielt einen Cannabis-ähnlichen Stoff. Gestern stand der Ladeninhaber (44) wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz vor dem Amtsgericht.
„Ich bin davon ausgegangen, dass damit alles in Ordnung ist“, beteuerte er. Seit 18 Jahren betreibe er sein Geschäft: „Ich habe mir nie etwas zuschulden kommen lassen.“
Kunden wollten Ersatz für „Spice“
Das sei damals die Zeit nach dem Verbot von Spice gewesen, einer Kräutermischung, die junge Leute rauchten, bis sie wegen ihrer gefährlichen Wirkung verboten wurde. „Die Kunden fragten ständig nach Ersatz“, erinnerte er sich. Als „Forest Humus“ auf den Markt kam, habe er zugegriffen: „Ich bin Kaufmann!“
Vorher sei er aber zu dem Großhändler nach Bad Honnef gefahren. Der habe ihm ein Gutachten vorgelegt, dass „Forest Humus“ keine Drogen enthalte.
Verfahren eingestellt
Die Staatsanwältin hielt ihm vor, er hätte sich noch anderweitig erkundigen müssen. Ihm sei doch klar gewesen, dass es bei Forest Humus um die Rauschwirkung ging: „In einem Pflanzenfachmarkt haben Sie das doch nicht gekauft!“
Der Verteidiger verwies auf zahlreiche berauschende Stoffe, die legal seien - von Mais-Zigaretten über Muskatnuss bis zu Pilzen. „Der Angeklagte hat sich bemüht, rechtstreu zu sein“, betonte er.
Das Gericht stellte das Verfahren schließlich gegen Zahlung von 600 Euro Geldbuße ein.
Quelle: www.derwesten.de
POLITIK - Pflanzendünger mit Zusatzwirkung
Düsseldorf. Kleine grüne Tütchen verkaufte er in seinem Geschäft für Wasserpfeifen in der Düsseldorfer Altstadt, offiziell Pflanzendünger namens „Forest Humus“. Doch die Mischung enthielt einen Cannabis-ähnlichen Stoff. Gestern stand der Ladeninhaber (44) wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz vor dem Amtsgericht.
„Ich bin davon ausgegangen, dass damit alles in Ordnung ist“, beteuerte er. Seit 18 Jahren betreibe er sein Geschäft: „Ich habe mir nie etwas zuschulden kommen lassen.“
Kunden wollten Ersatz für „Spice“
Das sei damals die Zeit nach dem Verbot von Spice gewesen, einer Kräutermischung, die junge Leute rauchten, bis sie wegen ihrer gefährlichen Wirkung verboten wurde. „Die Kunden fragten ständig nach Ersatz“, erinnerte er sich. Als „Forest Humus“ auf den Markt kam, habe er zugegriffen: „Ich bin Kaufmann!“
Vorher sei er aber zu dem Großhändler nach Bad Honnef gefahren. Der habe ihm ein Gutachten vorgelegt, dass „Forest Humus“ keine Drogen enthalte.
Verfahren eingestellt
Die Staatsanwältin hielt ihm vor, er hätte sich noch anderweitig erkundigen müssen. Ihm sei doch klar gewesen, dass es bei Forest Humus um die Rauschwirkung ging: „In einem Pflanzenfachmarkt haben Sie das doch nicht gekauft!“
Der Verteidiger verwies auf zahlreiche berauschende Stoffe, die legal seien - von Mais-Zigaretten über Muskatnuss bis zu Pilzen. „Der Angeklagte hat sich bemüht, rechtstreu zu sein“, betonte er.
Das Gericht stellte das Verfahren schließlich gegen Zahlung von 600 Euro Geldbuße ein.