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Mittwoch, 15. September 2010

Neue Regeln für den Rausch


Bund erarbeitet Plan für umfassende Drogendebatte

Das Bundesamt für Gesundheit gleist eine neue Suchtdebatte auf, aus der auch neue Verbote resultieren könnten. Offen bleibt die Frage der Liberalisierung von Cannabis.

Davide Scruzzi

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will in den nächsten Jahren einen umfassenden Meinungsbildungsprozess in der Drogenpolitik «anstossen und moderieren». Im Frühjahr soll Bundesrat Didier Burkhalter das genaue Vorgehen unterbreitet werden. Ziel von Markus Jann, Chef der Sektion Drogen beim BAG, ist es, dass nun «der Funke» nicht nur auf Suchtexperten, sondern auch auf andere wichtige Politikbereiche wie Bildung und Wirtschaft überspringt, wie es in der neuen Nummer der BAG-Fachpublikation «Spectra» heisst.


Fragwürdige Hanf-Regelung

Eine neue Runde im Meinungsbildungsprozess ist auch nötig: In den vergangenen Jahren hat sich hierzulande die Meinung von Experten von den politischen Entscheidungen stark unterschieden. So plädiert etwa die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) seit Jahren für eine Liberalisierung des Cannabiskonsums, während dieser Prozess im Parlament 2004 gestoppt wurde und die Hanfinitiative 2008 beim Volk durchfiel. Beim BAG betont man, dass die neue Debatte ergebnisoffen geführt werden soll. Der Bund will den Eindruck vermeiden, bereits eine neue politische Stossrichtung vorzugeben. Ziel sei eine kohärente Drogenpolitik, so das BAG.

Tatsächlich lässt sich der aktuelle Grundlagenbericht der EKDF und zwei weiterer Sucht-Kommissionen unter dem Titel «Herausforderung Sucht», entgegen einigen Medienberichten, nur auf den ersten Blick als Plädoyer für eine Liberalisierungs-Welle lesen. So schlagen zwar die Autoren vor, sich von der vereinfachten Unterscheidung in legale und illegale Drogen zu verabschieden, und es wird die Widersprüchlichkeit der Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten im Vergleich zu Nutzern legaler Drogen erwähnt. Durch den «Public-Health-Ansatz» wird aber der suchtpolitische Handlungsrahmen erweitert: Es geht im Allgemeinen um staatliche Interventionen, die auf Verbesserungen von Gesundheit, Lebensverlängerung und Erhöhung der Lebensqualität abzielen. Eher neu ist die Erweiterung der Drogenpolitik um «substanzungebundene» Abhängigkeiten, wie die Spielsucht, und die Akzentuierung der Medikamentensucht.

Untermauerung von Verboten

In der Vergangenheit besonders heftig umstrittene Vorschläge des BAG rund um abendliche Alkohol-Verkaufsverbote werden durch den Bericht aufgewertet. So heisst es etwa mit Blick auf die entsprechenden Proteste aus liberalen Kreisen und Branchenverbänden: «Vorschnell wird die staatsbürgerliche Freiheit mit der Wahlfreiheit der Konsumenten gleichgesetzt.» Und weiter: «Der Zugang zu Alkohol rund um die Uhr oder das Trinken auf öffentlichen Plätzen» würden zu einer «grundlegenden Freiheit verklärt», so die etwas fragwürdige Argumentation der Studie.

Für François van der Linde, EKDF-Präsident und leitender Herausgeber des Grundlagenberichts, geht es in der Suchtpolitik nicht nur um Fragen der Selbstverantwortung und der persönlichen Freiheit, sondern ebenso um eine Beurteilung eines möglichen gesellschaftlichen und individuellen Schadens von psychoaktiven Substanzen oder psychoaktiv wirksamen Verhaltensweisen wie Glücksspielen.

Van der Linde plädiert für eine Straffreiheit des Konsums von Cannabis, aber auch härterer Drogen, bei gleichzeitiger staatlicher Regulierung und Kontrolle der Märkte sowie Prävention. Bei Alkohol oder Tabak könnten die Überlegungen des Grundlagenberichts grundsätzlich auch dazu führen, dass die Regulierungs- und Verbotsdichte noch verstärkt werde, räumt van der Linde ein. Resultate der neuen Debatte erwartet der Präventivmediziner in fünf bis zehn Jahren.

Obwohl die Liberalisierung des Cannabiskonsums schliesslich durch «kulturell verankerte Werthaltungen» gestoppt worden sei, könne man die bisherige Schweizer Drogenpolitik gesamthaft als Erfolg betrachten. So habe mit der Annahme des Betäubungsmittelgesetzes die Vier-Säulen-Politik und die Möglichkeit heroingestützter Behandlungen gesetzlich festgeschrieben werden können, sagt van der Linde. Das dabei erfolgte Umdenken sei durch das Leid der offenen Drogenszenen hervorgerufen worden. Solche Faktoren fehlten freilich für jetzige drogenpolitische Schritte, sagt van der Linde.

Unbestritten ist, dass sowohl die Frage der Hanf-Liberalisierung, wie auch neue Verbote rund um Alkohol und Tabak weiterhin für Konflikte sorgen werden. Zur Frage neuer Gesetze verweist das BAG denn zu Recht auf die politischen Entscheidungsträger.

Quelle: http://www.nzz.ch

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