Bernard Rappaz
Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus Saxon im Kanton Wallis ist nicht nur ein Hanfpionier in der Schweiz, sondern auch ein Meister in der Fähigkeit, die helvetische Justiz und Strafvollzugsbehörden in Bedrängnis zu bringen. Verschärfung der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten rückgängig machen.
Autor: Hans Cousto
Mit seinem Hungerstreik hat er inzwischen sein Ziel erreicht, dass er seine Strafe vorläufig unter strengen Bedingungen an seinem Wohnsitz verbüßen darf. Nach diesem Zugeständnis der Behörden hat Rappaz seinen Hungerstreick abgebrochen.
Vorerst bleibt Rappaz im Berner Inselspital, bis die Ärzte entscheiden, dass er gesundheitlich in der Lage ist, seinen Hausarrest anzutreten. Dieser ist an Auflagen geknüpft:
Hausarrest von Rappaz unterliegt folgenden Bedingungen:
1. Ständige Überwachung rund um die Uhr.
2. Täglicher Spaziergang von höchstens einer Stunde in einem eingeschränkten Umkreis.
3. Wöchentlicher Besuch ausschließlich von seinen Angehörigen während maximal 90 Minuten.
4. Begleiteter Besuch zu seinem behandelnden Arzt.
Wie die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten (Vorsteherin des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration) gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte, hätte sie weder im Berner Inselspital noch sonst wo einen Arzt gefunden, der Rappaz zwangsernährt hätte. Sie hätte keine andere Wahl gehabt, sagt sie.
Das Bundesgericht in Lausanne hatte vergangene Woche die Walliser Behörden beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität des Hanfbauern mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen. Dazu wurden seitens des Sicherheitsdepartements des Kantons Wallis verschiedene Maßnahmen getroffen – darunter auch die Verlegung von Bernard Rappaz aus dem Klinikum der Universität Genf in das Berner Inselspital und die Anordnung einer Zwangsernährung vor dem Koma. Die Ärzte des Inselspitals widersetzten sich jedoch gegen diese Anordnung. Deshalb genügten diese Maßnahmen nicht, vermeldeten die Walliser Behörden am Mittwoch, 21. Juli 2010. Die Walliser Behörden erklärten: »Die Ärzte von Bern stehen nicht unter dem Befehl des Departements und verweigern prinzipiell eine zwangsweise Ernährung.« Rappaz hatte in einer Patientenverfügung bestimmt, dass er in keinem Fall eine Zwangsernährung akzeptiere. Ärzte müssen sich in einem solchen Fall an der Patientenverfügung orientieren. Im Weiteren habe die Phase vor dem Koma gewisse Risiken für die Gesundheit zur Folge, argumentieren die Behörden ihre plötzliche Kehrtwendung. Bei einer Zwangsernährung wird laut Antoine Roggo, Privatdozent und Leiter der Abteilung Medizinalrecht an der Universität Bern, der betroffenen Person die Nahrung in flüssiger Form über eine Magensonde verabreicht. Diese Sonde wird über die Nase und die Speiseröhre in den Magen geführt. Das Risiko bei einem solchen Eingriff ist gemäß Roggo eine Perforation der Speiseröhre. Ein solche Durchlöcherung könne zu einer Mediastinitis (Entzündung im Brustraum) und damit zum Tod führen.
Hintergrund für diesen Behördenentscheid ist eine beim Bundesgericht hängige Beschwerde von Rappaz. Die Richter in Lausanne müssen über einen vom Walliser Kantonsgericht abgelehnten Haftunterbruch entscheiden. Das Bundesgericht soll sein Urteil spätestens am 26. August 2010 fällen. Der Hausarrest gilt bis zu diesem Datum.
Respekt!
Die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hat in einer schwierigen Situation der Menschlichkeit den Vorrang gegeben, sie hat die Unversehrtheit von Leib und Leben und die Würde des Menschen höher bewertet als alle ordnungspolitischen Maßnahmen. Dafür verdient sie den Respekt der Bevölkerung. Auch den Ärzten der Kliniken in Genf und Bern gebührt Respekt. Sie haben sich strikt an die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften gehalten und haben sich nicht von der Justiz oder den Vollzugsbehörden instrumentalisieren lassen. Sie haben damit das Vertrauen von Patienten in die Ärzteschaft gestärkt.
Kein Respekt …
Kein Respekt verdient der Walliser Nationalrat Oskar Freysinger von der Schweizer Volkspartei (SVP). In einem Interview mit Vincenzo Capodici, dass der Tagesanzeiger am 21. Juli 2010 unter dem Titel »Ein absoluter Skandal« abdruckte, rief er offen dazu auf, die ethischen Grundsätze der Ärzteswchaft über Bord zu werfen. Wörtlich sagte er: »Ich hätte Rappaz zwangsernähren lassen, sobald er in Ohnmacht gefallen wäre. Die Zwangsernährung hätte man wiederholt vornehmen müssen, wenn er bei wiedererlangtem Bewusstsein erneut in den Hungerstreik getreten wäre.« Offenbar scheinen für den SVP-Nationalrat die Richtlinien der Ärzteschaft bedeutungslos zu sein. Man kann nur froh sein, dass im Wallis derzeit kein SVP-Mann das Sagen im Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration hat.
Quelle: www.hanfjournal.de
Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus Saxon im Kanton Wallis ist nicht nur ein Hanfpionier in der Schweiz, sondern auch ein Meister in der Fähigkeit, die helvetische Justiz und Strafvollzugsbehörden in Bedrängnis zu bringen. Verschärfung der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten rückgängig machen.
Autor: Hans Cousto
Mit seinem Hungerstreik hat er inzwischen sein Ziel erreicht, dass er seine Strafe vorläufig unter strengen Bedingungen an seinem Wohnsitz verbüßen darf. Nach diesem Zugeständnis der Behörden hat Rappaz seinen Hungerstreick abgebrochen.
Vorerst bleibt Rappaz im Berner Inselspital, bis die Ärzte entscheiden, dass er gesundheitlich in der Lage ist, seinen Hausarrest anzutreten. Dieser ist an Auflagen geknüpft:
Hausarrest von Rappaz unterliegt folgenden Bedingungen:
1. Ständige Überwachung rund um die Uhr.
2. Täglicher Spaziergang von höchstens einer Stunde in einem eingeschränkten Umkreis.
3. Wöchentlicher Besuch ausschließlich von seinen Angehörigen während maximal 90 Minuten.
4. Begleiteter Besuch zu seinem behandelnden Arzt.
Wie die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten (Vorsteherin des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration) gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte, hätte sie weder im Berner Inselspital noch sonst wo einen Arzt gefunden, der Rappaz zwangsernährt hätte. Sie hätte keine andere Wahl gehabt, sagt sie.
Das Bundesgericht in Lausanne hatte vergangene Woche die Walliser Behörden beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität des Hanfbauern mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen. Dazu wurden seitens des Sicherheitsdepartements des Kantons Wallis verschiedene Maßnahmen getroffen – darunter auch die Verlegung von Bernard Rappaz aus dem Klinikum der Universität Genf in das Berner Inselspital und die Anordnung einer Zwangsernährung vor dem Koma. Die Ärzte des Inselspitals widersetzten sich jedoch gegen diese Anordnung. Deshalb genügten diese Maßnahmen nicht, vermeldeten die Walliser Behörden am Mittwoch, 21. Juli 2010. Die Walliser Behörden erklärten: »Die Ärzte von Bern stehen nicht unter dem Befehl des Departements und verweigern prinzipiell eine zwangsweise Ernährung.« Rappaz hatte in einer Patientenverfügung bestimmt, dass er in keinem Fall eine Zwangsernährung akzeptiere. Ärzte müssen sich in einem solchen Fall an der Patientenverfügung orientieren. Im Weiteren habe die Phase vor dem Koma gewisse Risiken für die Gesundheit zur Folge, argumentieren die Behörden ihre plötzliche Kehrtwendung. Bei einer Zwangsernährung wird laut Antoine Roggo, Privatdozent und Leiter der Abteilung Medizinalrecht an der Universität Bern, der betroffenen Person die Nahrung in flüssiger Form über eine Magensonde verabreicht. Diese Sonde wird über die Nase und die Speiseröhre in den Magen geführt. Das Risiko bei einem solchen Eingriff ist gemäß Roggo eine Perforation der Speiseröhre. Ein solche Durchlöcherung könne zu einer Mediastinitis (Entzündung im Brustraum) und damit zum Tod führen.
Hintergrund für diesen Behördenentscheid ist eine beim Bundesgericht hängige Beschwerde von Rappaz. Die Richter in Lausanne müssen über einen vom Walliser Kantonsgericht abgelehnten Haftunterbruch entscheiden. Das Bundesgericht soll sein Urteil spätestens am 26. August 2010 fällen. Der Hausarrest gilt bis zu diesem Datum.
Respekt!
Die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hat in einer schwierigen Situation der Menschlichkeit den Vorrang gegeben, sie hat die Unversehrtheit von Leib und Leben und die Würde des Menschen höher bewertet als alle ordnungspolitischen Maßnahmen. Dafür verdient sie den Respekt der Bevölkerung. Auch den Ärzten der Kliniken in Genf und Bern gebührt Respekt. Sie haben sich strikt an die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften gehalten und haben sich nicht von der Justiz oder den Vollzugsbehörden instrumentalisieren lassen. Sie haben damit das Vertrauen von Patienten in die Ärzteschaft gestärkt.
Kein Respekt …
Kein Respekt verdient der Walliser Nationalrat Oskar Freysinger von der Schweizer Volkspartei (SVP). In einem Interview mit Vincenzo Capodici, dass der Tagesanzeiger am 21. Juli 2010 unter dem Titel »Ein absoluter Skandal« abdruckte, rief er offen dazu auf, die ethischen Grundsätze der Ärzteswchaft über Bord zu werfen. Wörtlich sagte er: »Ich hätte Rappaz zwangsernähren lassen, sobald er in Ohnmacht gefallen wäre. Die Zwangsernährung hätte man wiederholt vornehmen müssen, wenn er bei wiedererlangtem Bewusstsein erneut in den Hungerstreik getreten wäre.« Offenbar scheinen für den SVP-Nationalrat die Richtlinien der Ärzteschaft bedeutungslos zu sein. Man kann nur froh sein, dass im Wallis derzeit kein SVP-Mann das Sagen im Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration hat.
Quelle: www.hanfjournal.de
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