Mittwoch, 8. September 2010
Marihuana-Handel: Zwei Jahre und acht Monate HaftMarihuana-Handel: Zwei Jahre und acht Monate Haft
(Ravensburg/jug) Die Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat gestern einen Angeklagten aus dem östlichen Bodenseekreis wegen „unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen“ zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte in den Jahren 2007 und 2008 wiederholt mit Marihuana gedealt.
Dass der Handel mit Marihuana kein Kavaliersdelikt ist, zeigte sich gestern am Ravensburger Landgericht. Zu zwei Jahren und acht Monaten Haft wurde der Angeklagte verurteilt.
Im Zeitraum von März 2007 und Januar 2008 hatte der 31-jährige Angeklagte mehrfach „Gras“ von einem Dealer bezogen, der auf der eigenen Plantage in Baindt Marihuana anbaute. Dieses verkaufte der Angeklagte an eigene Abnehmer weiter. Die Ermittlungen ergaben auch damalige Kontakte nach Meckenbeuren. Mit der Verhaftung des Plantagebetreibers im Januar 2008, der zu sieben Jahren ohne Bewährung verurteilt worden war, beendete auch der Angeklagte seine „Drogengeschäfte“.
Gleich zu Beginn der Hauptverhandlung einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine „Verständigung“. Im Klartext: Beide Lager stimmten zu, sich auf die sieben schwerwiegenden von insgesamt 13 Anklagepunkten zu beschränken und sich vorab in einem Strafmaßrahmen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten und drei Jahren zu treffen.
Gras für rund 30 000 Joints
In allen sieben Verhandlungsfällen bekannte sich der Angeklagte schuldig und legte ein vollständiges Geständnis ab. Er gab an, „jedes Mal ungefähr 500 Gramm Marihuana gekauft und weiterverkauft“ zu haben, was eine Gesamtmenge von „mindestens 3,5 Kilogramm Haschisch“ macht. Laut Gericht eine Menge, die sich „längst nicht mehr als geringe Menge“ behandeln lässt. Staatsanwalt Franz Bernhard rechnete die Menge auf rund 30 000 Joints für Erstkonsumenten um.
In der Urteilsbegründung verkündete der vorsitzende Richter des Landgerichts Ravensburg, Stefan Maier, „dass die mildernden Umstände im Falle des Angeklagten überwiegen“, und sich die Kammer daher für ein relativ geringes Strafmaß entschieden habe. Die Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten sei auch deshalb als Fortbestand der bisherigen Untersuchungshaft gedacht. Seit März dieses Jahres sitzt der Angeklagte bereits in der Justizvollzugsanstalt in Ulm. Zusätzlich muss der Angeklagte nach Absitzen der Haftstrafe seine vermeintlichen Einnahmen aus den Drogengeschäften, den sogenannten „Verfall des Wertersatzes“, begleichen. 10 000 Euro erachtete das Gericht als angemessen. Die Verteidigung stimmte dem Urteil zu.
Zugute kam dem Angeklagten laut Gericht die „große Chance auf erfolgreiche Resozialisierung“, denn seine Familie war beim Prozess anwesend. Bei guter Führung kann der Angeklagte nach zwei Drittel seiner Haftstrafe auf Entlassung hoffen.
Quelle: http://www.schwaebische.de
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