Donnerstag, 12. August 2010
Hanffütterung für Illegal befunden
Das Thurgauer Obergericht hat im März drei Bauern freigesprochen, die ihren Tieren selbst angebauten Hanf verfüttert hatten. Das Gericht war der Ansicht, dass die Sachlage gesetzlich nicht eindeutig geregelt sei. Die Staatsanwaltschaft zog zwei Urteile vor das Bundesgericht.
Dieses hat die Beschwerde nun gutgeheissen. Es mache keinen Unterschied, ob der Landwirt fremden Hanf oder selbst produzierten verfüttere. Jetzt muss das Obergericht nochmals über den Fall befinden. Zufrieden mit dem Urteil ist der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob. Gegenüber dem «Regionaljournal» sagte er: «So können die Bauern nicht vorgaukeln, sie würden Hanf für ihre Tiere anbauen.»
Quelle: http://www.20min.ch
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen