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Donnerstag, 13. Mai 2010

POLITIK - Pflanzendünger mit Zusatzwirkung


Düsseldorf.

Kleine grüne Tütchen verkaufte er in seinem Geschäft für Wasserpfeifen in der Düsseldorfer Altstadt, offiziell Pflanzendünger namens „Forest Humus“. Doch die Mischung enthielt einen Cannabis-ähnlichen Stoff. Gestern stand der Ladeninhaber (44) wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz vor dem Amtsgericht.

„Ich bin davon ausgegangen, dass damit alles in Ordnung ist“, beteuerte er. Seit 18 Jahren betreibe er sein Geschäft: „Ich habe mir nie etwas zuschulden kommen lassen.“

Kunden wollten Ersatz für „Spice“

Das sei damals die Zeit nach dem Verbot von Spice gewesen, einer Kräutermischung, die junge Leute rauchten, bis sie wegen ihrer gefährlichen Wirkung verboten wurde. „Die Kunden fragten ständig nach Ersatz“, erinnerte er sich. Als „Forest Humus“ auf den Markt kam, habe er zugegriffen: „Ich bin Kaufmann!“

Vorher sei er aber zu dem Großhändler nach Bad Honnef gefahren. Der habe ihm ein Gutachten vorgelegt, dass „Forest Humus“ keine Drogen enthalte.

Verfahren eingestellt

Die Staatsanwältin hielt ihm vor, er hätte sich noch anderweitig erkundigen müssen. Ihm sei doch klar gewesen, dass es bei Forest Humus um die Rauschwirkung ging: „In einem Pflanzenfachmarkt haben Sie das doch nicht gekauft!“

Der Verteidiger verwies auf zahlreiche berauschende Stoffe, die legal seien - von Mais-Zigaretten über Muskatnuss bis zu Pilzen. „Der Angeklagte hat sich bemüht, rechtstreu zu sein“, betonte er.

Das Gericht stellte das Verfahren schließlich gegen Zahlung von 600 Euro Geldbuße ein.

Quelle: www.derwesten.de

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