Wenn es nach dem Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel (BTM) geht, sollen Medikamente auf Grundlage von Cannabis-Extrakt in die Anlage III des BTM-Gesetzes aufgenommen werden. Damit könnte man Präparate über ein BTM-Rezept verschrieben bekommen.
Wenn das Bundesgesundheitsministerium und Bundesrat der Empfehlung folgen, könnte schon bald der Weg frei sein. Der Vorstoß des Sachverständigenausschuss ist zu begrüßen, allerdings müssen gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahre ihre BTM-Rezepte in der Regel selbst bezahlen. Ob es sich für Patienten also wirklich lohnt, sich nicht mehr dem Schwarzmarkt bedienen zu müssen, hängt letzlich vom Preis der Medikamente ab.
Quelle: Apotheke-Adhoc vom 4.5.2010
Samstag, 8. Mai 2010
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